26.06.2023

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Neuerungen im Bayerischen Denkmalschutzgesetz

Kultur
Auch das Siegeltor in München ist von den Neuerungen im Bayerischen Denkmalschutzgesetzes betroffen. Foto: @ ETH Zürich
Auch das Siegeltor in München ist von den Neuerungen im Bayerischen Denkmalschutzgesetzes betroffen. Foto: @ ETH Zürich

Ein neues Denkmalschutzgesetz: Am 1. Juli 2023 treten die Änderungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes in Kraft: Damit sollen unter Anderem erneuerbare Energien leichter einsetzbar sein. Außerdem wird ein Schatzregal für Bayern eingeführt.


Innovative Neuerungen im Bereich der Denkmalpflege

Als „zeitgemäße Reform des Denkmalschutzgesetzes in seinem 50. Jubiläumsjahr“ hat Bayerns Kunstminister Markus Blume das neue Bayerische Denkmalschutzgesetz bezeichnet, das der Bayerische Landtag vergangene Woche (am 14. Juni 2023) nach der zweiten Lesung verabschiedet hat. Vorangegangen war eine mehrmonatige konstruktive Beratung im Bayerischen Landtag mit einer Expertenanhörung.

Das Gesetz, das am 1. Juli 2023 in Kraft tritt, beinhaltet in rund 20 Artikeln innovative Neuerungen im Bereich der Denkmalpflege: so etwa einen erleichterten Einsatz erneuerbarer Energien im Denkmalbereich – fachlich verträglich und verantwortbar. Denn: „Denkmalschutz ist Klimaschutz!“, erklärt Kunstminister Markus Blume. „Mit dem neuen Gesetz öffnen wir die Denkmalpflege für die Nutzung regenerativer Energien und zeigen neue Perspektiven für unsere Denkmäler auf! Wir bringen Tradition und Innovation zusammen – das ist ein zeitgemäßer Erhalt unserer bayerischen Kulturgüter!“

Im Maximilianeum, dem Bayerischen Landtag in München, wurden Änderungen des Denkmalschutzgesetzes beschlossen.
Foto: Pixabay
Im Maximilianeum, dem Bayerischen Landtag in München, wurden Änderungen des Denkmalschutzgesetzes beschlossen.

Denkmalschutz als Gemeinschaftsaufgabe

„Mit der Einführung eines ‚Schatzregals‘ und dem Verbot der Sondensuche verbessern wir den Schutz unserer Bodendenkmäler weiter“, so Markus Blume. Mit dieser Neuregelung gehe ferner eine Intensivierung der Partnerschaft mit den Kommunen einher, ergänzt der Kunstminister. „Wir wissen: Denkmalschutz ist Gemeinschaftsaufgabe! Die Neuregelung verstärkt die Partnerschaft zwischen Freistaat und Kommunen, denn sie ermöglicht den Verbleib von archäologischen Funden in der Region. Unser Ziel: Eine fachgerechte und insbesondere regionale Aufbewahrung unserer Kulturschätze von Anfang an.“

Markus Blume ist Bayrischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst.
Foto: © Steffen Böttcher
Markus Blume ist Bayrischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst.

50 Jahre Bayerisches Denkmalschutzgesetz

Der Gesetzesentwurf wurde in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) erarbeitet. Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil, Leiter des BLfD, betont: „Denkmäler sind unser kulturelles Gedächtnis und in dieser Funktion sind sie für uns Menschen existenziell. Das Bayerische Denkmalschutzgesetz gibt uns die Instrumente an die Hand, diese wichtigen Zeugnisse unserer Vergangenheit für die Zukunft zu bewahren. Initiiert wurde es nicht von der Staatsverwaltung, sondern von den Heimatpflegern: Sie haben erkannt, dass wir für unser kulturelles Erbe ein Gesetz brauchen. Ein halbes Jahrhundert ist das her. Das Gesetz wird an diesem Sonntag 50. Umso wichtiger ist es, dass es für die Herausforderungen unserer Zeit fit gemacht wird: für die Energiewende etwa. Dass der bayerische Landtag dafür ausgerechnet in der Geburtstagswoche sorgt, ist ein schönes Geschenk!“


Schwerpunkt: Erneuerbare Energien

  • Mehr Solar- und Geothermieanlagen auch im DenkmalbereichKünftig besteht grundsätzlich die Möglichkeit zum Einsatz von Anlagen für die Erzeugung Erneuerbarer Energien. Bedingung ist die Denkmalverträglichkeit.
  • Vorfahrt für energetischen Eigenbedarf: Die Energieerzeugung soll überwiegend für den Bedarf im Denkmal dienen, dabei ist auch die Mobilitätsenergie eingeschlossen. Darüber hinaus ist die Nutzung zur Einspeisung oder im Wege der gemeinschaftlichen Verwendung möglich. Eine höchstmögliche energetische Nutzung liegt regelmäßig nicht im Interesse des Denkmalschutzes.
  • Ausbau der Förderkulisse: Mehrkosten für denkmalverträgliche Anpassungen von Anlagen Erneuerbarer Energien (z.B. Anpassung an die Dachfarbe) sowie energetische Sanierungen sind als denkmalpflegerischer Mehraufwand förderfähig.
  • Mehr Dynamik für die Windkraft: Erlaubnisverfahren bei Windkraftanlagen für sog. Nähefälle werden bis 2035 auf das Umfeld von besonders landschaftsprägenden Denkmälern beschränkt.
Der Münchner Marienplatz allein beherbergt diverse Denkmäler, eines davon das Neue Rathaus (links) oder die Mariensäule (Mitte rechts).
Foto: © ETH Zürich
Der Münchner Marienplatz allein beherbergt diverse Denkmäler, eines davon das Neue Rathaus (links) oder die Mariensäule (Mitte rechts).

Allgemeine Neuerungen

  • Schatzregal für Bayern: Das Eigentum an Bodendenkmälern geht künftig mit Entdeckung auf den Freistaat über. Redliche Entdecker erhalten eine Belohnung, Grundstückseigentümer einen Ausgleich.
  • Gemeinde als Regeleigentümer: Um den Verbleib von Funden in der Region zu ermöglichen, überträgt der Freistaat das Eigentum regelmäßig auf Antrag der Gemeinde bei fachgerechten Lagerungs- und Archivierungsmöglichkeiten.
  • Verbot für Sonden auf Bodendenkmälern: Auf eingetragenen Bodendenkmälern wird Sondengehen grundsätzlich untersagt; berechtigte Ausnahmen sind möglich. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
  • Verfahrensvereinfachungen: Bei staatlichen Bauvorhaben wird eine einheitliche Zuständigkeit der Regierungen eingeführt (Entlastung der Unteren Denkmalschutzbehörden). Die Zuständigkeit für die Einreichung der Erlaubnisanträge wird von den Gemeinden auf die Denkmalschutzbehörden verlagert (Erleichterung für die Digitalisierung von Anträgen).
  • Bayerische Ingenieurkammer im Landesdenkmalrat: Die Bayerische Ingenieurkammer wird festes Mitglied im Landesdenkmalrat. Im Gegenzug verringert sich die Zahl der von der Staatsregierung entsandten Mitglieder.
  • Rechtssicherheit gegenüber dem Bund: Es wird eine ausdrückliche Regelung zur Kostentragung für Ausgrabungen und Dokumentation bei archäologischen Grabungen aufgenommen. Das ist vor allem bei großen Infrastrukturprojekten von Bedeutung.

Klimaschutz auch bei der Denkmalschutzmedaille 2023

In München verliehen heuer Kunstminister Markus Blume und Generalkonservator Prof. Mathias Pfeil die Denkmalschutzmedaille 2023 an 18 Persönlichkeiten, Stiftungen, Vereine und Gemeinden. Auch hier gibt es zum 50. Jahrestag des Preises sogleich eine ähnliche Neuerung obendrauf – ein neues Kriterium: Nun können denkmalpflegerische Projekte, die besonders klima-innovativ sind, die Medaille in der Sparte „Klimaschutz“ gewinnen. Wer dieses Jahr in dieser Kategorie den Anfang macht und welche Projekte sonst gewürdigt wurden? Unser Schwesternmagazin RESTAURO war vor Ort.


Was bedeuten die Änderungen im Einzelnen?

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst beantwortet unter „Änderungen im Denkmalschutzgesetz (FAQ)“ häufige Fragen dazu, was die Änderungen im Einzelnen bedeuten. Den geänderten Gesetzestext werden Sie ab 1. Juli 2023 hier finden – detaillierte Informationen zum Gesetzgebungsverfahren gibt’s hier.

1973 wurde vom Bayerischen Landtag das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler erlassen, das als Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) bekannt ist. Das Jubiläum „50 Jahre Denkmalpflege in Bayern“ wird ausgiebig gefeiert.

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