Momentan wird in Bayern ein Gesetzentwurf diskutiert, der Mindestabstände für Windkraftanlagen festschreiben soll. Aus Architektensicht könnte dieser Probleme aufwerfen. Bayerns BDA-Landeschef Karlheinz Beer liefert hier ein paar Hintergründe.
Der wichtige Prozess der Energiewende muss mit dem in Bayern stets hoch angesehenen Streben nach Baukultur und kulturlandschaftlicher Verantwortung in Einklang gebracht
werden. Aus dieser Grundhaltung ist die Vergrößerung der Mindestabstände von Windkraftanlagen auf 10 H, wie dies der Gesetzentwurf vorsieht, abzulehnen. Die Umsetzung dieser Regelung stellt faktisch das Aus für die Windkraft in Bayern dar, denn die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, dass es in Bayern außerhalb von Schutzgebieten wie den Nationalparks kaum mögliche Standorte geben wird, die entsprechend dünn besiedelt sind.
10 H ist zudem ein willkürlich festgesetzter und überdies unnötiger Abstand. Der Gesetzentwurf bleibt hier eine belegbare Begründung schuldig. Erfahrungen zeigen, dass ein Abstand von 4-6 H von den Anwohnern als verträglich erfahren wird und ein weiterer Abstand bis 10 H hier keine wesentlich andere Wahrnehmung mit sich bringt. Die derzeit praktizierten Mindestabstände von 800 bis 1.000 Metern sind also sinnvoll und sollten beibehalten werden.
Auch die Begründung der „Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse“ für eine 10 H Regelung scheint nicht stichhaltig, wenn andererseits hierzu festgestellt wird, dass die Emissionen der Anlagen nicht höhenabhängig sind. Obwohl wir das Ziel der 10 H-Regelung – „Frieden“ in die Auseinandersetzung in der Bevölkerung um die WindenergieWindenergie: Windenergie ist die Energie, die aus Wind gewonnen wird und zur Erzeugung von Strom genutzt werden kann. zu bringen – anerkennen und unterstützen, sind wir der Überzeugung, dass hierdurch gerade das Gegenteil erreicht wird. Denn es ist bei einem Teil der betroffenen Bürger ein Beharren auf 10 H und bei einem anderen Teil ein Einfordern der Möglichkeit geringerer AbständeDie Abstände beziehen sich auf die Distanz zwischen verschiedenen Elementen oder Komponenten innerhalb der Architektur oder des Designs. Diese Abstände werden oft in Plänen und Skizzen berücksichtigt und können eine wichtige Rolle bei der Funktionalität sowie der Ästhetik eines Gebäudes spielen. im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens, wie es der Gesetzentwurf auch vorsieht, zu erwarten.
Grundsätzlich kann die Diskussion von Mindestabständen allerdings ein erster Schritt sein, die erneuerbaren Energien, wie Windkraftanlagen, in die Bayerischen Kulturlandschaften zu integrieren. Hierbei können sich Chancen sowohl für das Gelingen der Energiewende im gesellschaftlichen Konsens als auch für die Bayerische Planungs- und Baukultur ergeben.
Argumente von Naturschutz (Stichwort „Rotmilan“) und Technik (Stichwort „Radar“) schließen bisher einseitig und meist unhinterfragt potentielle Windkraftstandorte zwingend aus. Die Forderung, der Windenergie „substantiell Raum zu geben“, rückte die Anlagen deswegen näher an die bewohnten Bereiche heran. „Rotmilan“, „Radar“ und „Schutz bewohnter Bereiche“ sind jedoch alle durch den Menschen bedingt, gewollt oder gemacht, also somit gesellschaftlich verhandelbar. Am Ende formen alle genannten Bedingungen – neben zahlreichen anderen – unsere Landschaft. Ein gesamtheitliches Verständnis von Landschaft erfordert deswegen eine ausgewogene Betrachtung und Verhandlung aller landschaftlich prägenden Elemente. Die Diskussion der Mindestabstände sollte deswegen auch die Neubewertung bisher „heiliger Kühe“ einleiten, um am Ende eine Landschaft kulturell zu gestalten, die die Balance zwischen Technik, Ökologie, Ästhetik und Wirtschaft widerspiegelt und einen nachhaltigen Lebensraum für alle Lebewesen bietet.
Der Gesetzentwurf sieht bei einer Unterschreitung von 10 H und damit Entprivilegierung von Windkraftanlagen die Erfordernis einer Bauleitplanung vor. Das führt zum einen zu einer größeren Entscheidungsfreiheit der Kommunen und Stärkung ihrer Planungshoheit. Zum anderen geht allerdings auch eine höhere Verantwortung gegenüber den Nachbarkommunen einher, aber vor allem gegenüber der eigenen Region. Denn weithin sichtbare Windenenergieanlagen oder andere großräumige Nutzungen von Wind, Wasser und Sonne sind nur in nachbarschaftlicher Zusammenarbeit gestaltbar. Die Einhaltung des interkommunalen Abstimmungsgebots sollte hierbei nicht nur „Beachtung“ finden, sondern Voraussetzung der Genehmigung einer Bauleitplanung sein.
Die Aufgaben der Energiewende, wie eben die Integration ihrer neuen Infrastrukturen, sind allerdings optimal nur in der Region zu meistern. Ein gemeinsamer, regionaler Weg ist neben den zuvor genannten Gründen auch aufgrund der vielfältigen wirtschaftlichen und sozialen Verflechtungen im Alltag der Erfolg versprechende Weg im Gegensatz zur Verfolgung kurzfristiger Partikularinteressen. Hier ist ebenso ein gesamtheitliches Verständnis von Landschaft entscheidend, die eben nicht aus „kommunalen Einzelstücken“ besteht, sondern als charakteristische Gestalt einer Region erlebt werden sollte. Gerade auch in Bezug auf die Identitätsstiftung in der Region und als wirtschaftlicher Standortvorteil durch die Herausbildung einer „Marke“. Die Planung und Handlung auf regionaler Ebene bedarf hierfür allerdings einer Stärkung. Auch hier bleibt zu hoffen, dass der nun vorliegende Gesetzentwurf für die Mindestabstände von Windkraftanlagen eine Diskussion über die Bedeutung der Region als heute entscheidender Raum des Alltagslebens und deren Gestaltungsmöglichkeiten anstößt.
Ein baukultureller Ansatz bezieht die „Neuen Energien“ bewusst und gestaltend ein. Gerade auch, um die Menschen in Bayern hierfür zu gewinnen. Und zwar durch die Schaffung schöner Landschaftsbilder und qualitätvoller Lebensräume, die von den Bewohnern unseres Landes und ihren Gästen geschätzt werden. Und die am Ende zum Träger eines gesellschaftlichen Konsenses bei der Energiewende werden. Architekten, Städtebauer und Landschaftsarchitekten können hier ihre räumliche und gestalterische Kompetenz einbringen.
Bei der öffentlichen Auseinandersetzung über die Windenergie spielt unseres Erachtens weniger die Nähe der Anlagen zu Wohnstandorten eine Rolle, sondern ein großer Teil der Windkraftgegner lehnt diese insgesamt im traditionellen Landschaftsbild ab. Hierbei wird häufig ausgeblendet, dass sich das Landschaftsbild seit ein bis zwei Generationen auch in Bayern wesentlichen verändert hat. Man denke nur an die Infrastrukturen für Verkehr, Tourismus und Industrie. Beim Streit über die Windkraft wird die Veränderung des traditionellen Landschaftsbildes jedoch umso mehr als Argument ins Feld geführt. Hier kann die Debatte neuer Abstandsregelungen eine frische und lohnenswerte Diskussion der Landschaftswahrnehmung in der Öffentlichkeit auslösen.
Diese Diskussion wird den Blick freigeben auf die tatsächliche Landschaft, die heute auch eine verstädterte ist und bei der eine Unterscheidung zwischen „Stadt“ und „Land“ manchmal kaum mehr möglich ist. Hier liegt die Chance, unsere realen Landschaften in den Fokus zu nehmen und einen Dialog über deren positive Gestaltung zu beginnen. Dieser gesellschaftliche Dialog ist längst überfällig und zeigt sich derzeit nicht nur in der Ablehnung der sichtbaren „Neuen Energien“, sondern insgesamt bei infrastrukturellen Großprojekten, weil Vorstellungen fehlen, die den notwendigen technischen Fortschritt in neue, gesellschaftlich geschätzte Landschaftsbilder übersetzen. Baukultur kann hier ihre gesellschaftlich breite Bedeutung entfalten, wenn diese sich in Planung und Gestaltung von Infrastrukturen, wie die der Energiewende oder des Verkehrs, findet. Die räumlich-architektonischen Disziplinen haben hier in Forschung und Praxis in den letzten Jahren vielversprechende Konzepte entwickelt.
Für die Planung von Windkraftanlagen hieße dies ebenso, dass Regionen oder interkommunale Zusammenschlüsse bei qualifizierten Bauleitplanverfahren oder auch bei neuen, innovativen Planungs- und Beteiligungsansätzen durch Fördermittel seitens des Freistaates Bayern unterstützt werden sollten, um eine höhere Planungskultur und letztendlich eine breitere Akzeptanz bei den Menschen zu erreichen.
Die Rubrik „Wissen“ wird inhaltlich unterstützt vom BDA Bayern
Illustrationen: „Energielandschaft Allgäu“, Lehrstuhl Prof. Sören Schöbel, TU München, Entwurf „Energiebündel“ von Marliese Höfer, Valerie Klein und Sara Schnelle, Projektpartner u.a. BDA Bayern