Immer mehr Architekten werden als Betreuer von Wettbewerben engagiert. Der BDA trägt dem mit jetzt veröffentlichten Leitlinien Rechnung.
Die Leitlinien im einzelnen:
1. Auskömmliche Honorarangebote
Die Betreuung von Wettbewerbsverfahren unterliegt keiner Preisbindung durch eine Honorarordnung. Für ein optimales Ergebnis des Verfahrens ist dennoch eine leistungs- und qualitätsorientierte
Vergabe der Wettbewerbsbetreuung erforderlich, insbesondere unter dem Aspekt der fachlichen Qualifikation von Wettbewerbsbetreuern, die sich auch auf die Vorprüfung der
Arbeiten bezieht.
2. Keine unterhonorierten Mehrfachbeauftragungen
Der Verzicht auf ein Wettbewerbsverfahren nach anerkannten Regeln darf nicht dazu führen, die Teilnehmer in Konflikt mit ihrer
Berufsordnung zu bringen. Mehrfachbeauftragungen sind für alle Auftragnehmer nach gültiger Honorarordnung zu honorieren.
3. Augenmaß bei den Zugangsvoraussetzungen
Für die meisten Planungsaufgaben reichen als Qualifikation Kammerzulassung und Versicherungsnachweis. Mehrfache Realisierungserfahrung
vergleichbarer Planungsaufgaben, überzogene Anforderungen an Mitarbeiterzahl und Jahresumsätze oder gar die Vorlage preisgekrönter Referenzobjekte bevorzugen
große und etablierte Planungsbüros und schließen kreative Wettbewerbsbeiträge junger und kleiner Büros aus.
4. Überprüfung der Realisierbarkeit
Die Umsetzbarkeit des Raum- und Funktionsprogramms innerhalb der Rahmenbedingungen des Planungsgebietes muss vor
dem Verfahren überprüft werden. Technische, geologische, ökologische oder denkmalpflegerische Restriktionen dürfen die
Realisierungsfähigkeit der Bauaufgabe nicht zum Problem der Entwurfsverfasser werden lassen.
5. Interdisziplinäre Wettbewerbe
Die Frage, für welche Disziplinen ein Wettbewerb geeignet ist, muss in Abhängigkeit von der Aufgabe individuell geprüft werden.
Bei interdisziplinären Wettbewerben ist auf die Honorierung (Preisgeld) und Vertretung in der Jury für alle beteiligten
Disziplinen zu achten. Um unnötigen Aufwand zu vermeiden, ist die Möglichkeit der in der RPW 2013 vorgesehenen Hinzuziehung
weiterer Disziplinen in der zweiten Phase zu nutzen.
6. Angemessene Auftragsversprechen
Art und Umfang der Beauftragung müssen die qualitätvolle Umsetzung des Entwurfs sicherstellen. Das gilt nicht nur für Wettbewerbsverfahren,
sondern auch für die Vergabe auf Grundlage von Mehrfachbeauftragungen. Wenn im Rahmen des Verfahrens
Fachplanungen wie haustechnische Konzepte, statische Vordimensionierungen oder Freianlagenplanungen abgefordert
werden, sind sie in das Auftragsversprechen einzubeziehen.
7. Rechtzeitige Einbeziehung aller Beteiligten
Die Wettbewerbsbedingungen, Zugangsvoraussetzungen, Preisgelder sowie die Besetzung der Jury sind rechtzeitig und bereits
im Vorfeld mit allen Beteiligten abzustimmen, insbesondere auch mit den zuständigen Architekten- und Baukammern.
8. Verantwortungsvolle Besetzung der Jury
Ein gut besetztes Preisgericht sichert die objektive Auswahl qualitätvoller Entwürfe. Für die wünschenswerte umfassende
Diskussion der Beiträge sind unterschiedliche Positionen und Erfahrungshintergründe der Preisträger sinnvoll. Der Einfluss des Preisgerichts auf die Aufgabenstellung ist in jedem Fall durch
eine rechtzeitige Preisrichtervorbesprechung sicherzustellen. Die geübte Praxis von Vorbesprechungen des Preisgerichts im
direkten Vorfeld der Kolloquien mit den Teilnehmern ist für den notwendigen Erfahrungsaustausch nicht zielführend.
9. Sinnvolle Leistungsanforderungen
Von den Teilnehmern sind nur die Planungsleistungen abzufordern, die zur Beurteilung der Entwürfe erforderlich sind. Das gilt
insbesondere für Berechnungen, Kostenschätzungen, Energiekonzepte, Detailplanungen und Visualisierungen. Mit dem Umfang
der Leistungsanforderungen steigt die Notwendigkeit ihrer fachgerechten Überprüfung durch Vorprüfung und Preisgericht
und damit Kosten und Dauer des Verfahrens. Zusätzliche Leistungen sind in jedem FalleEine Falle in der Architektur ist ein Mechanismus, der verwendet wird, um eine Tür, ein Fenster oder eine andere Öffnung in einer Position zu halten oder zu verriegeln. Es handelt sich meist um einen Bolzen oder ähnliches, der in eine entsprechende Aussparung greift. Die Falle verhindert, dass die Tür oder… honorarpflichtig.
10. Präzise Aufgabenstellung
Die Anforderungen an die Lösung der Planungsaufgabe sind so präzise wie möglich zu formulieren. Unterschiedliche Interpretationen
der Aufgabenstellung durch die Teilnehmer sind zur Vergleichbarkeit der Beiträge möglichst auszuschließen.
11. Umfassende Wettbewerbsunterlagen
Den Teilnehmern sind möglichst umfassende Unterlagen für die Bearbeitung der Planungsaufgabe bereitzustellen. Die Beurteilung,
welche Wettbewerbsunterlagen für die Bearbeitung relevant sind und die übersichtliche Zusammenstellung der Unterlagen
ist Aufgabe der Wettbewerbsbetreuung. Die Recherche von Historie und Rahmenbedingungen des Wettbewerbsgebietes
sollte zentral durch die Wettbewerbsbetreuung erfolgen. Wesentliche Planunterlagen wie Lage- und Bestandspläne sind
in bearbeitbaren Datenformaten zu übergeben. Das vermeidet Mehrfachbearbeitung durch die Teilnehmer und sichert die
Vergleichbarkeit der Lösungen durch einheitliche und überprüfbare Grundlagen.
12. Vergleichbarkeit sicherstellen
Die von den Teilnehmern abgeforderten Daten sind durch die Vorprüfung zu überprüfen und in Hinblick auf ihre Vergleichbarkeit
aufzubereiten. Sind Daten nicht prüfbar oder bestehen Zweifel an der Vergleichbarkeit, muss das Preisgericht darüber
informiert werden, um seine Entscheidung auf gesicherter Basis treffen zu können.
13. Einflussnahme auf die Vergabematrix
Der erste Preisträger hat die besten Aussichten auf die weitere Beauftragung. Sofern sich nach dem Wettbewerb ein Verhandlungsverfahren
anschließt, ist durch die Bewertungsmatrix die Entscheidung des Preisgerichts mit hoher Gewichtung (empfohlen werden mindestens 50 Prozent) zu würdigen. Die Bewertungsmatrix
für die Vergabe ist nach der RPW bereits in der Auslobung bzw. Bekanntmachung zu veröffentlichen.