Von Beginn an stand infrage, ob der Berliner Mietendeckel verfassungsgemäß sei. 284 Bundestagsabgeordnete der CDU und der FDP reichten deshalb Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Zuvor hatten bereits zwei Berliner Zivilgerichte um höchstinstanzliche Klärung gebeten. Das Bundesverfassungsgericht verkündete am 15. April 2021, dass das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln)“ nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit nichtig sei.
Die offizielle Stellungnahme durch die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zum Mietendeckel-Aus erfolgte am vergangenen Dienstag. Der Behörde informierte darüber, dass Haushalte, deren Miete infolge der zweiten Stufe des Mietendeckels im November 2020 gesenkt wurde, mit Mietrückforderungen rechnen müssen. Die Verwaltung von Sebastian Scheel geht aktuell davon aus, dass nun rund 40.000 Personen finanziell unterstützt werden müssen. Der Senat selber bietet daher mit dem zinslosen Darlehen „Sicher-Wohnen-Hilfe“ bei der Investitionsbank Berlin (IBB) Überbrückungshilfen. Anspruchsberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen bis zu 280 Prozent der Bundeseinkommensgrenze (aktuell 12.000 Euro jährlich) betrage. Heißt also, dass ein Haushalt maximal 2.800 Euro monatlich verdienen darf, um die Unterstützung zu erhalten.
Die Auszahlungen sollen laut Scheel unbürokratisch und schnell erfolgen. Sollten Mieterinnen oder Mieter zudem das Darlehen unverschuldet nicht zurückzahlen können, könnte dieses in einen Zuschuss umgewandelt werden. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften würden auf die Rückforderungen verzichten, so Bausenator Scheel. (Alle Details zur Überbrückungshilfe finden Sie hier unter mietendeckel.berlin.de.)
Weitere Folgen für Berliner Mieterinnen und Mieter
Der Berliner Mieterverein begrüßt im offiziellen Statement die „Sicher-Wohnen-Hilfe“ durch den Senat. Das Darlehen würde Kündigungen verhindern. Zu klären bliebe aber, in welchen konkreten Fällen das Unterstützungspaket in einen Zuschuss umgewandelt werden könne. Den Mieterinnen und Mieter drohe laut dem Berliner Mieterverein infolge des Mietendeckel-Aus keine sofortige Kündigung durch ihre Vermieter. Die Mietenden hätten sich an ein zuvor geltendes Gesetz gehalten, heißt es auf der Webseite. Sie wären aber angehalten, die entstandenen Differenzbeträge so schnell wie möglich zurückzuzahlen und bei Zahlungsengpässen mit ihren Vermietern direkt in Kontakt zu treten. Zudem haben laut dem Mieterverein einvernehmliche Vereinbarungen ohne Schattenmiete, also eine Miete, die im Kleingedruckten wesentlich höher ist als die offizielle, weiterhin Bestand. Bei sämtlichen Schattenmietvereinbarungen rät der Mieterverein Berlin sich umgehend beraten zu lassen.