13.02.2022

Wohnen

VOR­KAUFSRECHT STÄRKEN: WAS BER­LIN, HAM­BURG UND MÜNCHEN PLA­NEN

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der drei größten deutschen Städte haben eine gemeinsame Initiative gestartet

FOTO: ROBERT PRIEBS ON UNSPLASH


BVerwG kassiert Vorkaufsrecht

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der drei größten deutschen Städte haben eine gemeinsame Initiative gestartet, um das gemeindliche Vorkaufsrecht zu stärken. Grund dafür ist unter anderem ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 2021.

Franziska Giffey, Berlins regierende Bürgermeisterin, Peter Tschentscher, Hamburgs Erster Bürgermeister und Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter haben beschlossen, sich für die Stärkung des gemeindlichen Vorkaufsrechts einzusetzen, um so Mieterinnen und Mieter besser vor Verdrängung zu schützen.

Hintergrund der Initiative ist der Rechtsstreit einer Immobiliengesellschaft und der Stadt Berlin, der sich durch alle Instanzen zog. Es ging dabei um ein Grundstück, auf dem sich unter anderem 20 unter Milieuschutz stehende Mietwohnungen befinden. Das Immobilienunternehmen klagte gegen das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, weil dieses sein Vorkaufsrecht zugunsten einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft ausübte, um eine befürchtete Verdrängung der Wohnbevölkerung entgegenzuwirken. Nachdem die Klage vorinstanzlich erfolglos war, entschied das Bundesverwaltungsgerichtes im November 2021 schließlich zugunsten der Immobiliengesellschaft.

 

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der drei größten deutschen Städte haben eine gemeinsame Initiative gestartet
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, FOTO: ROBERT PRIEBS ON UNSPLASH

 

Das Bezirksamt hätte demnach sein Vorkaufsrecht nicht aufgrund der lediglichen Vermutung auf eine zukünftige erhaltungswidrige Nutzung, beispielsweise durch erhöhte Mieten oder die Umwandlung in Eigentumswohnungen, ausüben dürfen. Entscheidend sei gewesen, dass das Grundstück zum Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts entsprechend der Ziele oder Zwecke städtebaulicher Maßnahmen bebaut war und im Sinne der Sozialen Erhaltungssatzung genutzt wurde. Eine vorsorgliche Anwendung des Vorkaufsrecht wurde der Stadt Berlin somit untersagt, der Klage des Immobilienunternehmens in letzter Instanz stattgegeben. In Stadtbezirken, in denen Milieuschutzsatzungen gelten, können unter diesen Umständen keine Vorkaufsrechte geltend gemacht werden. Ebenso können Kommunen keine Abwendungserklärungen mit Erwerbenden  schließen. Was beispielsweise in den Erhaltungssatzungen von München steht, lesen Sie hier.

Giffey, Tschentscher und Reiter regen nun eine Stärkung des gemeindlichen Vorkaufsrechts auf Bundesebene an. Damit sollen Gemeinden dasselbe zukünftig rechtssicher ausüben können. Unter den wenigen Möglichkeiten, die Kommunen zum Schutz von Mieterinnen und Mieter zur Verfügung stehen, sei das Vorkaufsrecht eines der effektivsten. Deswegen wollen die Bürgermeister der drei größten deutschen Städte sich jetzt gemeinsam für eine entsprechende Lösung auf Bundesebene einsetzen. Ziel ist es, Bürgerinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen, Mieten bezahlbar zu halten und Spekulationen entgegenzuwirken.

Bezahlbarer Wohnraum in den Großstädten ist seit Jahren ein zentrales Thema der Architekturdebatte. Das findet seinen Niederschlag auch in der Juryentscheidung beim DAM-Preis 2022.

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