Wer ein Gebäude in Betrieb nimmt, übernimmt Verantwortung für mehr als Funktion und Ästhetik: Er übernimmt Verantwortung für das Leben der Menschen darin. Die Übereinstimmungserklärung BrandschutzBrandschutz: Der Brandschutz beinhaltet alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die dazu dienen, Brände zu vermeiden, zu erkennen und zu bekämpfen. Hierzu gehören unter anderem der Einsatz von Brandmeldern, Rauchwarnern, Feuerlöschern und Brandschutzeinrichtungen wie Brandschutztüren oder Brandschutzverglasungen. ist das rechtliche und technische Instrument, mit dem Planer, Hersteller und Bauleiter diese Verantwortung gegenüber Behörden, Bauherren und der Öffentlichkeit dokumentieren. Sie bestätigt, dass verwendete Bauprodukte und ausgeführte Konstruktionen den geltenden brandschutztechnischen Anforderungen entsprechen, und ist damit weit mehr als ein bürokratisches Formular: Sie ist das Rückgrat der Nachweiskette im vorbeugenden Brandschutz.
- Was die Übereinstimmungserklärung Brandschutz ist und welche rechtliche Grundlage sie hat
- Wie sie sich von CE-KennzeichnungCE-Kennzeichnung: Die CE-Kennzeichnung ist ein europäisches Gütesiegel, das auf zahlreichen Produkten angebracht ist und besagt, dass das Produkt den Anforderungen der EU-Richtlinien entspricht und somit sicher und störungsfrei betrieben werden kann., allgemeiner bauaufsichtlicher ZulassungZulassung - Eine behördliche Genehmigung für den Einsatz eines Produkts oder einer Technologie in einem bestimmten Bereich. und anderen Nachweisformaten unterscheidet
- Wer zur Ausstellung verpflichtet ist und in welchen Bauphasen sie relevant wird
- Welche Bauprodukte und Konstruktionen eine Übereinstimmungserklärung erfordern
- Wie die Erklärung inhaltlich aufgebaut ist und welche Angaben sie zwingend enthalten muss
- Welche Rolle Prüfzeugnisse, Klassifizierungsberichte und Verwendbarkeitsnachweise dabei spielen
- Welche typischen Fehler in der Praxis auftreten und wie sie vermieden werden
- Wie die Übereinstimmungserklärung in das Gesamtsystem des baulichen Brandschutznachweises eingebettet ist
Definition und rechtliche Grundlage: Was ist die Übereinstimmungserklärung Brandschutz?
Die Übereinstimmungserklärung Brandschutz ist eine schriftliche Erklärung des Herstellers oder des für die Ausführung verantwortlichen Unternehmens, dass ein BauproduktBauprodukt: Ein Produkt, das in Bauwerken oder Gebäuden verwendet wird. oder eine BauartBauart: Eine spezielle Ausführung oder Konstruktion von Architekturelementen. den Anforderungen eines technischen Regelwerks, einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (abP) entspricht. Sie ist im deutschen Bauordnungsrecht verankert und leitet sich aus den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer ab, die ihrerseits auf der MusterbauordnungMusterbauordnung: Die Musterbauordnung ist eine Vorlage für Bauvorschriften in Deutschland, die als Grundlage für die Bauordnungen der einzelnen Bundesländer dient. (MBO) basieren. Das Bauproduktengesetz sowie die europäische BauproduktenverordnungBauproduktenverordnung: Eine EU-Verordnung, die Anforderungen an Bauprodukte hinsichtlich Sicherheit, Gesundheit und Umwelt festlegt. (EU-BauPVO, Verordnung Nr. 305/2011) bilden den übergeordneten europarechtlichen Rahmen, innerhalb dessen die nationalen Regelungen zu verorten sind.
Der Begriff „Übereinstimmung“ meint dabei nicht eine allgemeine Qualitätsaussage, sondern eine präzise technische Aussage: Das Produkt oder die Konstruktion stimmt mit den Anforderungen überein, die in einem bestimmten Regelwerk oder Zulassungsdokument festgelegt sind. Diese Anforderungen können BrandverhaltenBrandverhalten: Das Brandverhalten beschreibt die Reaktion von Materialien auf Feuer. Hierbei wird untersucht, wie leicht ein Material entzündbar ist, wie schnell es brennt, welche Rauchentwicklung entsteht und wie schnell sich das Feuer ausbreitet., Feuerwiderstandsdauer, Rauchdichtheit, Schmelzpunkte von Dämmstoffen oder spezifische Einbaubedingungen betreffen. Die Übereinstimmungserklärung Brandschutz ist damit ein Bestandteil der Nachweiskette, die von der Planung über die Produktauswahl bis zur Ausführung und Abnahme(auch Bauabnahme genannt) ist ein wichtiger Schritt im Bauprozess, bei dem das fertiggestellte Bauwerk von einem externen Gutachter oder einem Vertreter des Bauherren begutachtet und abgenommen wird. Dabei wird geprüft, ob das Gebäude den Bauplänen und Vorschriften entspricht und keine Mängel aufweist. reicht.
Rechtlich ist die Erklärung in den meisten Landesbauordnungen als Voraussetzung für die Verwendung bestimmter geregelter Bauprodukte vorgeschrieben. Wer ein Bauprodukt ohne die erforderliche Übereinstimmungserklärung verbaut, handelt ordnungswidrig und riskiert im Schadensfall erhebliche haftungsrechtliche Konsequenzen. Die Erklärung muss nicht zwingend der Baugenehmigungsbehörde vorgelegt werden, ist jedoch auf Verlangen bereitzustellen und für einen definierten Zeitraum aufzubewahren. In der Praxis verlangen Bauleiter und Sonderfachleute für Brandschutz die Vorlage der Erklärungen spätestens zur Abnahme, häufig aber bereits bei der Lieferung der Produkte auf die Baustelle.
Abgrenzung zu verwandten Nachweisformaten: CE-Zeichen, abZ, abP und ZiE
Das System der Verwendbarkeitsnachweise für Bauprodukte in Deutschland ist vielschichtig und wird in der Praxis häufig durcheinandergebracht. Eine saubere Abgrenzung der einzelnen Instrumente ist deshalb Voraussetzung für eine korrekte Handhabung der Übereinstimmungserklärung Brandschutz. Das CE-Kennzeichen, das auf Grundlage der europäischen Bauproduktenverordnung vergeben wird, erklärt die Übereinstimmung eines Produkts mit einer harmonisierten europäischen Norm (hEN). Es ist kein Qualitätsmerkmal im engeren Sinne und kein Nachweis der Verwendbarkeit für einen konkreten Anwendungsfall, sondern eine Erklärung der LeistungLeistung - Energie pro Zeiteinheit, die von einer Maschine oder Anlage erzeugt wird. (Declaration of Performance, DoP) in Bezug auf wesentliche Merkmale. Für brandschutztechnische Anforderungen bedeutet das: Das CE-Zeichen belegt die Klassifizierung nach europäischen Prüfnormen, sagt aber nichts darüber aus, ob das Produkt im konkreten deutschen Bauvorhaben die bauordnungsrechtlichen Anforderungen erfüllt.
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) ist ein Verfahren, bei dem bestimmte Bauprodukte geprüft und zugelassen werden, um ihre Eignung und Sicherheit im Bereich des baulichen Brandschutzes zu gewährleisten., ausgestellt vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin, ist ein nationaler Verwendbarkeitsnachweis für Bauprodukte und Bauarten, für die es keine harmonisierte europäische Norm gibt oder für die die harmonisierte Norm nicht alle relevanten Anforderungen abdeckt. Sie enthält neben der Beschreibung des Produkts auch detaillierte Verwendungsregeln, Einbauvorschriften und Prüfanforderungen. Das allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis (abP) ist ein vereinfachter Verwendbarkeitsnachweis für Produkte mit geringerem Gefährdungspotenzial, der von einer anerkannten Prüfstelle ausgestellt wird. Die Zustimmung im Einzelfall (ZiE)Zustimmung im Einzelfall (ZiE) - Eine behördliche Genehmigung für eine spezielle Konstruktion oder Installation, die nicht den normalen Baustandards entspricht. schließlich ist eine projektbezogene Ausnahme für Produkte oder Bauarten, die weder über eine abZ noch über eine abP verfügen, und erfordert eine gesonderte Prüfung durch die zuständige Behörde.
Die Übereinstimmungserklärung Brandschutz ist das Verbindungsglied zwischen diesen Nachweisdokumenten und dem konkreten Bauprodukt auf der Baustelle. Sie erklärt, dass das gelieferte und eingebaute Produkt tatsächlich mit dem Produkt identisch ist, das der Zulassung, dem Prüfzeugnis oder der Norm zugrunde lag. Ohne diese Erklärung bleibt die Zulassung ein abstraktes Dokument ohne Bezug zum realen Baugeschehen. Dieser Zusammenhang ist fundamental und wird in der Praxis oft unterschätzt.
Wer stellt die Übereinstimmungserklärung aus und wann?
Die Pflicht zur Ausstellung der Übereinstimmungserklärung Brandschutz liegt grundsätzlich beim Hersteller des Bauprodukts. Er erklärt damit, dass sein Produkt den Anforderungen des jeweiligen Verwendbarkeitsnachweises entspricht. Diese Herstellererklärung ist von der Konformitätserklärung im Sinne der CE-Kennzeichnung zu unterscheiden, auch wenn beide inhaltlich verwandt sind. Bei Bauarten, also bei der Kombination mehrerer Produkte zu einer funktionalen Einheit wie einer Brandschutzwand oder einem Leitungsabschottungssystem, liegt die Verantwortung für die Übereinstimmungserklärung beim ausführenden Unternehmen, das die Bauart herstellt und einbaut.
In der Praxis bedeutet das: Ein Hersteller von Brandschutzplatten stellt eine Übereinstimmungserklärung für seine Platten aus. Der Trockenbauunternehmer, der diese Platten zu einer klassifizierten Trennwand verarbeitet, stellt eine weitere Übereinstimmungserklärung für die ausgeführte Bauart aus. Beide Erklärungen sind eigenständige Dokumente mit unterschiedlichem Bezugsobjekt. Der Brandschutzplaner oder Sonderfachmann für Brandschutz prüft im Rahmen der Objektüberwachung, ob beide Erklärungen vorliegen und ob die darin gemachten Angaben mit dem tatsächlichen Einbau übereinstimmen.
Der Zeitpunkt der Ausstellung ist ebenfalls geregelt: Die Übereinstimmungserklärung muss vor der Verwendung des Produkts oder spätestens bei Fertigstellung der Bauart vorliegen. Eine nachträgliche Ausstellung ist zwar formal möglich, aber bauordnungsrechtlich problematisch, weil sie keine Aussage über den tatsächlichen Einbauzustand mehr machen kann, wenn das Bauteil bereits verdeckt verbaut wurde. Fachleute empfehlen deshalb, die Erklärungen systematisch im Rahmen der Baustellendokumentation zu erfassen und mit Lieferscheinen, Chargenbezeichnungen und Einbaudaten zu verknüpfen.
Inhalt und Aufbau: Was muss die Übereinstimmungserklärung Brandschutz enthalten?
Eine vollständige Übereinstimmungserklärung Brandschutz enthält eine Reihe von Pflichtangaben, die sich aus den jeweiligen Landesbauordnungen und den Anforderungen der zugrundeliegenden Verwendbarkeitsnachweise ableiten. Zu den wesentlichen Bestandteilen gehören die genaue Bezeichnung des Bauprodukts oder der Bauart, einschließlich Typenbezeichnung, Chargen- oder Seriennummer sowie Herstellerangaben. Weiterhin muss der Bezug zu dem Regelwerk, der Zulassung oder dem Prüfzeugnis hergestellt werden, auf dessen Grundlage die Übereinstimmung erklärt wird. Dieser Bezug muss eindeutig sein: Die Nummer der abZ, das Datum des Prüfzeugnisses oder die Normbezeichnung müssen klar benannt sein.
Darüber hinaus enthält die Erklärung die konkreten brandschutztechnischen Eigenschaften, für die die Übereinstimmung gilt. Das können Feuerwiderstandsklassen nach DIN ENEN steht für "Europäische Norm" und ist ein Standard für Produkte und Produkttests in Europa. 13501 sein, also Klassifizierungen wie REIREI: Eine Abkürzung für die Eigenschaften, die eine Bauteil-Komponente erfüllen muss. "R" für Feuer widerstandsfähig (resistant), "E" für Wärmedämmung (insulation) und "I" für Abdichtung von Rauch und Brandgasen. 90 (tragende und raumabschließende Funktion, 90 Minuten FeuerwiderstandFeuerwiderstand: Der Feuerwiderstand eines Baustoffs gibt an, wie lange er einem Feuer standhalten kann, bevor er durchbrennt oder zusammenbricht.) oder EI 60 (raumabschließend, 60 Minuten), aber auch BaustoffklassenBaustoffklassen: Baustoffklassen sind Klassifizierungen von Baumaterialien nach bestimmten Eigenschaften. Sie geben Auskunft darüber, wie schwer entflammbar oder wie schadstoffarm ein Material ist. nach DIN 4102 oder europäische Brandverhaltensklassen nach EN 13501-1, wie A1, A2, B, C, D, E oder F. Die Erklärung muss außerdem die Einbaubedingungen benennen, unter denen die Übereinstimmung gilt, denn viele Zulassungen sind an spezifische Einbaudetails gebunden: Anschlussausbildungen, Befestigungsabstände, Fugenausführungen oder Mindestdicken.
Formal muss die Erklärung von einer zeichnungsberechtigten Person des Herstellers oder des ausführenden Unternehmens unterzeichnet sein, mit Datum, Ort und Firmenangabe. Einige Landesbauordnungen verlangen zusätzlich die Angabe des Verwendungsorts, also des konkreten Bauvorhabens. Diese Anforderung ist sinnvoll, weil sie die Erklärung an ein bestimmtes Projekt bindet und eine spätere Zuordnung im Schadensfall erleichtert. In der Praxis empfiehlt sich eine strukturierte Ablage aller Übereinstimmungserklärungen in der Baudokumentation, geordnet nach Gewerk und Bauteil, mit Querverweisen auf Pläne und Leistungsverzeichnisse.
Klassifizierungsberichte und Prüfzeugnisse als Grundlage
Die Übereinstimmungserklärung stützt sich inhaltlich auf Klassifizierungsberichte und Prüfzeugnisse, die von akkreditierten Prüfstellen ausgestellt werden. Ein Klassifizierungsbericht nach DIN EN 13501 fasst die Ergebnisse von Brandprüfungen zusammen und leitet daraus die FeuerwiderstandsklasseFeuerwiderstandsklasse: Eine Bewertung der Feuerbeständigkeit von Bauprodukten. ab. Er ist kein öffentliches Dokument, sondern Eigentum des Herstellers, der ihn als Grundlage für seine Übereinstimmungserklärung verwendet. Prüfer und Brandschutzplaner können die Vorlage des Klassifizierungsberichts verlangen, um die Angaben in der Übereinstimmungserklärung zu verifizieren. Wer als Planer oder Bauleiter Übereinstimmungserklärungen entgegennimmt, ohne gelegentlich die zugrundeliegenden Prüfdokumente einzusehen, gibt einen wesentlichen Teil der Qualitätssicherung aus der Hand.
Typische Fehler in der Praxis und wie sie vermieden werden
Die häufigsten Mängel bei Übereinstimmungserklärungen Brandschutz betreffen vier Bereiche: fehlende Erklärungen, inhaltlich unvollständige Erklärungen, Erklärungen für falsche Produkte sowie Erklärungen, die nicht mit dem tatsächlichen Einbau übereinstimmen. Fehlende Erklärungen entstehen meist durch mangelnde Koordination zwischen Lieferant und ausführendem Unternehmen: Das Produkt wird geliefert und verbaut, die Erklärung kommt nach oder gar nicht. Abhilfe schafft eine vertragliche Regelung, die die Vorlage der Übereinstimmungserklärung als Bestandteil der Lieferleistung definiert.
Inhaltlich unvollständige Erklärungen enthalten oft keine Chargenbezeichnung, keinen Bezug zum konkreten Bauvorhaben oder keine Angabe der Einbaubedingungen. Besonders kritisch ist das Fehlen der Einbaubedingungen: Eine Brandschutzklappe, die für einen bestimmten Einbaurahmen und eine bestimmte Leitungsführung zugelassen ist, verliert ihre Klassifizierung, wenn sie abweichend eingebaut wird. Die Übereinstimmungserklärung, die diese Abweichung nicht benennt, ist dann technisch falsch, auch wenn sie formal vollständig wirkt.
Erklärungen für falsche Produkte entstehen, wenn ein Hersteller eine Muster-Übereinstimmungserklärung für eine Produktfamilie ausstellt, ohne die konkret gelieferte Variante zu spezifizieren. Brandschutzprodukte existieren häufig in zahlreichen Varianten mit unterschiedlichen Klassifizierungen, und eine pauschale Erklärung für „alle Produkte der Baureihe X“ ist bauordnungsrechtlich nicht ausreichend. Schließlich entstehen Abweichungen zwischen Erklärung und tatsächlichem Einbau, wenn auf der Baustelle kurzfristig Produkte ausgetauscht werden, ohne die Dokumentation anzupassen. Dieser Fall ist in der Praxis häufiger als man annehmen würde und erfordert eine konsequente Nachtragsdokumentation.
Zur Vermeidung dieser Fehler empfehlen Brandschutzfachleute folgende Maßnahmen:
- Frühzeitige Aufnahme der Anforderungen an Übereinstimmungserklärungen in Leistungsverzeichnisse und Werkverträge
- Systematische Erfassung aller brandschutzrelevanten Bauprodukte in einer Produktliste mit Zuordnung zu Verwendbarkeitsnachweisen
- Stichprobenartige Überprüfung der Erklärungen durch den Brandschutzplaner oder Bauleiter während der Ausführung
- Dokumentation von Produktwechseln mit entsprechender Aktualisierung der Übereinstimmungserklärungen
- Aufbewahrung aller Erklärungen in der Baudokumentation für mindestens die Dauer der Gewährleistungsfrist, besser für die gesamte NutzungsdauerNutzungsdauer - Die Lebensdauer eines Gebäudes oder Produkts, bevor es ersetzt oder entsorgt werden muss. des Gebäudes
Die Übereinstimmungserklärung im Gesamtsystem des baulichen Brandschutznachweises
Der bauliche Brandschutz eines Gebäudes wird nicht durch ein einzelnes Dokument gesichert, sondern durch ein System ineinandergreifender Nachweise, Prüfungen und Erklärungen. Am Anfang steht das BrandschutzkonzeptBrandschutzkonzept: Ein Brandschutzkonzept beschreibt alle Maßnahmen, die zur Vorbeugung von Bränden und zur Sicherheit im Brandfall ergriffen werden., das von einem qualifizierten Sonderfachmann für Brandschutz erstellt wird und die schutzzielorientierten Anforderungen des Gebäudes beschreibt: Schutz von Menschenleben, Begrenzung der Brandausbreitung, Ermöglichung wirksamer Löschmaßnahmen. Das Brandschutzkonzept legt fest, welche Bauteile welche Feuerwiderstandsklassen aufweisen müssen, welche Materialien welche Brandverhaltensklassen haben dürfen und welche Systeme wie Abschottungen, Brandschutztüren oder Entrauchungsanlagen vorzusehen sind.
Die Übereinstimmungserklärung Brandschutz ist das Instrument, das sicherstellt, dass die im Brandschutzkonzept geforderten Eigenschaften tatsächlich in der ausgeführten Konstruktion vorhanden sind. Sie schließt die Lücke zwischen Planung und Ausführung. Ohne sie bleibt das Brandschutzkonzept ein theoretisches Dokument, das keine Aussage über die Realität des fertiggestellten Gebäudes macht. In diesem Sinne ist die Übereinstimmungserklärung das ausführungsseitige Pendant zum planungsseitigen BrandschutznachweisDer Brandschutznachweis ist eine Dokumentation, die den Brandschutz eines Gebäudes gemäß der geltenden Vorschriften und Standards nachweist..
Im Rahmen der Bauabnahme prüft die Bauaufsichtsbehörde oder ein beauftragter Sachverständiger, ob die wesentlichen brandschutztechnischen Anforderungen erfüllt sind. Die Vorlage der Übereinstimmungserklärungen ist dabei ein zentrales Element der Nachweisdokumentation. In Gebäuden der GebäudeklassenGebäudeklassen: Gebäude werden in unterschiedliche Klassen eingeteilt, je nach Nutzung und Größe. 4 und 5 nach Musterbauordnung, also in mehrgeschossigen Wohngebäuden und SonderbautenSonderbauten: Sonderbauten sind Gebäude oder bauliche Anlagen, die aufgrund ihrer besonderen Nutzung oder Konstruktion besonderen Anforderungen an den Brandschutz und die Sicherheit unterliegen. Hierzu zählen unter anderem Krankenhäuser, Schulen, Flughäfen und Industrieanlagen., ist die Vollständigkeit dieser Dokumentation regelmäßig Voraussetzung für die Nutzungsfreigabe. Fehlt eine Erklärung für ein sicherheitsrelevantes Bauteil, kann die Abnahme verweigert werden, bis der Nachweis erbracht ist.
Besondere Bedeutung hat die Übereinstimmungserklärung Brandschutz bei Sonderbauten: Krankenhäuser, Schulen, Versammlungsstätten, Hochhäuser und Industriebauten unterliegen spezifischen Sonderbauvorschriften, die über die allgemeinen Anforderungen der Landesbauordnungen hinausgehen. Hier ist die Nachweiskette besonders komplex, weil neben den allgemeinen Produktanforderungen auch spezifische Systemanforderungen zu erfüllen sind. Ein Abschottungssystem in einem Krankenhaus muss nicht nur für sich genommen klassifiziert sein, sondern auch in der konkreten Kombination aus Wandaufbau, Leitungstyp und Abschottungsprodukt eine gültige Klassifizierung aufweisen. Die Übereinstimmungserklärung muss diese Systemkombination explizit benennen.
Brandschutznachweis als Daueraufgabe: Betrieb, Umbau und Dokumentation
Die Relevanz der Übereinstimmungserklärung Brandschutz endet nicht mit der Fertigstellung eines Gebäudes. Bei Umbauten, Nutzungsänderungen oder Instandsetzungsmaßnahmen, die brandschutzrelevante Bauteile betreffen, sind neue Übereinstimmungserklärungen für die eingesetzten Produkte und Bauarten erforderlich. Ein häufiges Problem in der Praxis ist, dass bei Umbaumaßnahmen die bestehende Brandschutzdokumentation nicht bekannt ist oder nicht vorliegt, sodass die Übereinstimmung der neuen Bauteile mit dem Gesamtsystem nicht beurteilt werden kann. Dieses Problem unterstreicht die Bedeutung einer lückenlosen Baudokumentation über den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes.
Facility Manager und Gebäudebetreiber sind gut beraten, die Übereinstimmungserklärungen als Teil der Gebäudedokumentation dauerhaft zu archivieren und bei Umbaumaßnahmen als Ausgangsdokument heranzuziehen. In digitalen Gebäudemodellen (Building Information Modelling, BIMBIM steht für Building Information Modeling und bezieht sich auf die Erstellung und Verwaltung von dreidimensionalen Computermodellen, die ein Gebäude oder eine Anlage darstellen. BIM wird in der Architekturbranche verwendet, um Planung, Entwurf und Konstruktion von Gebäuden zu verbessern, indem es den Architekten und Ingenieuren ermöglicht, detaillierte und integrierte Modelle...) lassen sich Übereinstimmungserklärungen als Attribute einzelner Bauteile hinterlegen und bei Änderungen automatisch als überprüfungspflichtig markieren. Diese Möglichkeit wird in der Praxis noch zu selten genutzt, obwohl sie die Qualitätssicherung im Brandschutz erheblich vereinfachen würde.
Die Übereinstimmungserklärung Brandschutz steht am Ende einer Kette von Entscheidungen, die mit der Planung beginnen und mit der Ausführung enden. Sie ist das Dokument, das diese Kette schließt und belegt, dass der Weg von der Anforderung zur Wirklichkeit tatsächlich zurückgelegt wurde. Wer dieses Instrument versteht, nutzt und konsequent einfordert, trägt nicht nur zur rechtlichen Absicherung des Bauvorhabens bei, sondern zur Sicherheit der Menschen, die das Gebäude nutzen werden. Das ist der eigentliche Maßstab, an dem jedes Nachweisdokument im Brandschutz gemessen werden sollte.
