22.07.2020

Gewerbe

Wie wirkt sich Kurzarbeitergeld langfristig auf den Arbeitnehmer aus? FORMAXX München antwortet.

Günther Thievessen ist Finanzberater und Geschäftsstellenleiter bei der FORMAXX AG und beantwortet in einer neuen Baumeister-Serie Ihre Fragen.


Rückerstattungen könnten höher ausfallen

Weiterhin sind viele Planerinnen und Planer in Kurzarbeit. Immer wieder kommt dabei die Frage auf, wie sich das Kurzarbeitergeld langfristig auf den Arbeitnehmer auswirkt. Von möglichen Steuernachzahlungen ist die Rede. Wir haben Günther Thievessen, Geschäftsstellenleiter bei der FORMAXX AG in München, gefragt, wie es sich genau verhält.


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Günther Thievessen ist Finanzberater und Geschäftsstellenleiter bei der FORMAXX AG und beantwortet in einer neuen Baumeister-Serie Ihre Fragen.

 

Herr Thievessen, muss man nun beim Kurzarbeitergeld zwecks Versteuerung aufpassen oder nicht?

Man muss immer aufpassen. Prinzipiell ist es so: Der Bezug von Kurzarbeitergeld führt grundsätzlich zur Abgabepflicht einer Steuererklärung im darauffolgenden Jahr.

Aber das Kurzarbeitergeld ist doch steuerfrei.

Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich steuerfrei, ja. Das können Sie hier auch nochmal nachlesen: §3 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz – EstG. Dennoch ist zu beachten, dass Sie das Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung angeben müssen, da dieses dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegt. Einnahmen wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosen- oder Elterngeld werden zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen, ohne selbst versteuert zu werden. In diesem Fall wird der erhöhte Steuersatz auf die steuerpflichtigen Einkünfte ohne Kurzarbeitergeld angewendet. Welche steuerfreien Einkünfte zu den Einnahmen unter Progressionsvorbehalt fallen, regelt das Einkommensteuergesetz §32b. Da der erhöhte Steuersatz erst in der Einkommenssteuererklärung zur Anwendung kommt und eben nicht bereits im Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber, kann es aus diesem Grund zu einer Steuernachzahlung kommen. Negative Progressionsvorbehalte können aber unter Umständen auch die Steuerlast verringern.

 

 

Und welche Auswirkungen kann das auf die Absetzbarkeit von Versicherungen und Altersvorsorgebeiträgen haben?

Den größten Effekt hat der persönliche Steuersatz in der Regel auf Altersvorsorgebeiträge in die Schicht 1 [Basisversorgung; gesetzl. Rentenversicherung, landwirtschaftliche Alterskasse, berufsständische Versorgungseinrichtungen und private, kapitalgedeckte Leibrentenversicherung (sog. Basis- bzw. Rürup-Renten)] und in die Schicht 2 [Zusatzversorgung; zum Beispiel Riester-Beiträge, betriebliche Altersvorsorge] gemäß Alterseinkünftegesetz (AltEinkG). Je nach Steuersatz kann die Absetzbarkeit und somit die mögliche Rückerstattung niedriger oder höher ausfallen.

Die enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der Unterrichtung. Es erfolgt keine steuerliche Beratung. Für steuerliche Beratungen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.

Haben Sie Fragen an die Formaxx AG, die auch für andere Leser von Interesse sein könnten? Dann schicken Sie uns diese mit Betreff „FORMAXX“ an: info@baumeister.de

Die Formaxx AG ist eine der ersten Finanzberatungen, die auf Basis der Finanzanalyse nach DIN-Norm berät. Die DIN-Norm 77230 „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ wurde von Experten aus Wissenschaft, Finanzwelt und Verbraucherschutz erarbeitet. Mehr Infos finden Sie auf defino.de.

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