23.04.2021

Öffentlich

Mietendeckel-Aus in Berlin

Vergangene Woche wurde publik, dass der sogenannte Berliner Mietendeckel vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt worden ist. Seitdem drohen zehntausenden Haushalten in Berlin hohe Nachzahlungen. Der Senat bietet nun eine Überbrückungshilfe für Mieterinnen und Mieter an. 

Als „die Architektin des Berliner Mietendeckels“ bezeichnete das Nachrichtenportal „Spiegel Online“ Katrin Lompscher (Die Linke) bei ihrem Rücktritt. Die ehemalige Berliner Bausenatorin – die im Übrigen auch als „Bauverhinderungssenatorin“ bekannt war – trat im August 2020 von ihrem Posten zurück. Sie hatte es mehrere Jahre lang versäumt, Vergütungen für Aufsichtsratsposten in landeseigene Unternehmen an die Landeskasse zurückzuzahlen. Die Konsequenz: Sie beglich den Betrag von 7.000 Euro und nahm ihren Hut.

© KP Ivanov / Unsplash

1,5 Millionen eingefrorene Mieten

 

Ihr vielleicht wichtigstes Vermächtnis, wenn man den Berliner Mietendeckel als solches bezeichnen möchte, stellt jedoch aktuell die Berliner Politik und Bewohnerschaft vor massive Herausforderungen. Der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts erklärte am 25. März 2021 den Mietendeckel für verfassungswidrig. Laut der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen – der inzwischen Sebastian Scheel als Lompschers Nachfolger und Bausenator vorsteht – sollen nun im Zuge des Mietendeckel-Aus rund 40.000 Berliner Mieter finanzielle Unterstützung benötigen – und diese auch per Darlehen vom Senat erhalten.

Was bisher geschah: Im Juni 2019 brachte die damalige Bausenatorin Katrin Lompscher das „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (kurz: MietenWoG Bln)“ – kurz Berliner Mietendeckel oder Mietendeckel – auf den Weg. Lompscher wollte mit dem Gesetz für einen befristeten Zeitraum von fünf Jahren Wohnraummieten öffentlich-rechtlich begrenzen. Es sollte Mietenstopp, Mietobergrenzen, Mietabsenkungen und die Begrenzung der Modernisierungsumlage regeln. Neubauten ab dem 1. Januar 2014 und öffentliche geförderte Wohnräume schloss der Mietendeckel davon aus.

Im Januar 2020 verabschiedete das Abgeordnetenhaus von Berlin den Berliner Mietendeckel. Er war bundesweit der erste seiner Art, betraf neun von zehn Mietwohnungen und fror insgesamt die Mieten von 1,5 Millionen Wohnungen ein.

Im Sinne des Mietenstopps definierte der Berliner Mietendeckel unter anderem, dass keine neue Mieterhöhung erfolgen konnte, die die Miete des Stichtags vom 18. Juni 2019 überschritt. Mit der Gesetzesverabschiedung entfielen ebenso Mieterhöhungen infolge einer Staffel- oder Indexmiete, obgleich Mieterhöhungen anlässlich von Inflation vorgesehen waren. In Anlehnung an die Mittelwerte des Mietspiegels von 2013 legte die Gesetzgebung darüber hinaus Mietobergrenzen in zwölf Kategorien fest. Die Quadratmeterpreise lagen hier zwischen 3,92 Euro (für Wohnungen zum Beispiel ohne Heizung und Bad) und 9,80 Euro (für Wohnungen, die zwischen 2003 und 2013 bezugsfertig waren). Das Instrument der „Mietpreisabsenkung“ reduzierte zudem Mieten, die die festgelegten Obergrenzen überschritten. Die Erhöhung der Miete im Zuge von Modernisierungsmaßnahmen war nur noch in sehr begrenztem Rahmen möglich.

© Heye Jensen / Unsplash

Von Beginn an fragwürdig

 

Von Beginn an stand infrage, ob der Berliner Mietendeckel verfassungsgemäß sei. 284 Bundestagsabgeordnete der CDU und der FDP reichten deshalb Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Zuvor hatten bereits zwei Berliner Zivilgerichte um höchstinstanzliche Klärung gebeten. Das Bundesverfassungsgericht verkündete am 15. April 2021, dass das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln)“ nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit nichtig sei.

Die offizielle Stellungnahme durch die Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zum Mietendeckel-Aus erfolgte am vergangenen Dienstag. Der Behörde informierte darüber, dass Haushalte, deren Miete infolge der zweiten Stufe des Mietendeckels im November 2020 gesenkt wurde, mit Mietrückforderungen rechnen müssen. Die Verwaltung von Sebastian Scheel geht aktuell davon aus, dass nun rund 40.000 Personen finanziell unterstützt werden müssen. Der Senat selber bietet daher mit dem zinslosen Darlehen „Sicher-Wohnen-Hilfe“ bei der Investitionsbank Berlin (IBB) Überbrückungshilfen. Anspruchsberechtigt sind Haushalte, deren Einkommen bis zu 280 Prozent der Bundeseinkommensgrenze (aktuell 12.000 Euro jährlich) betrage. Heißt also, dass ein Haushalt maximal 2.800 Euro monatlich verdienen darf, um die Unterstützung zu erhalten.

Die Auszahlungen sollen laut Scheel unbürokratisch und schnell erfolgen. Sollten Mieterinnen oder Mieter zudem das Darlehen unverschuldet nicht zurückzahlen können, könnte dieses in einen Zuschuss umgewandelt werden. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften würden auf die Rückforderungen verzichten, so Bausenator Scheel. (Alle Details zur Überbrückungshilfe finden Sie hier unter mietendeckel.berlin.de.)

Weitere Folgen für Berliner Mieterinnen und Mieter

Der Berliner Mieterverein begrüßt im offiziellen Statement die „Sicher-Wohnen-Hilfe“ durch den Senat. Das Darlehen würde Kündigungen verhindern. Zu klären bliebe aber, in welchen konkreten Fällen das Unterstützungspaket in einen Zuschuss umgewandelt werden könne. Den Mieterinnen und Mieter drohe laut dem Berliner Mieterverein infolge des Mietendeckel-Aus keine sofortige Kündigung durch ihre Vermieter. Die Mietenden hätten sich an ein zuvor geltendes Gesetz gehalten, heißt es auf der Webseite. Sie wären aber angehalten, die entstandenen Differenzbeträge so schnell wie möglich zurückzuzahlen und bei Zahlungsengpässen mit ihren Vermietern direkt in Kontakt zu treten. Zudem haben laut dem Mieterverein einvernehmliche Vereinbarungen ohne Schattenmiete, also eine Miete, die im Kleingedruckten wesentlich höher ist als die offizielle, weiterhin Bestand. Bei sämtlichen Schattenmietvereinbarungen rät der Mieterverein Berlin sich umgehend beraten zu lassen.

© Marcus Lenk / Unsplash
© Heye Jensen / Unsplash

Seehofer begrüßt das Mietendeckel-Aus

 

Der Schock über die Entscheidung hält bei der Berliner Bevölkerung seit über einer Woche an. Die Rückzahlungen treffen die Berliner Stadtgesellschaft in Corona-Zeiten besonders hart. Die Befürchtung, dass der Mietendeckel als verfassungswidrig definiert wird, stand jedoch schon länger im Raum. Die Senatsverwaltung empfahl deshalb, das zurückbehaltene Geld beiseite zu legen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer, die FDP und der Dachverband Zentraler Immobilien Ausschuss hingegen begrüßten das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Der Mietendeckel wäre nun Geschichte, so Seehofer. Baupolitisch wäre das Gesetz der völlig falsche Weg gewesen, hätte für „Unsicherheit auf den Wohnungsmärkten gesorgt, Investitionen ausgebremst und keine einzige neue Wohnung geschaffen“. Für Seehofer bleibe das Bauen neuer Wohnungen der beste Mieterschutz. Der Deutsche Mieterbund deutet das Urteil aus Karlsruhe dagegen als Weckruf für die Bundesregierung, aktiv gegen die Mietenexplosionen in deutschen Städten vorzugehen.

© Marcus Lenk / Unsplash

47 Prozent der Berliner Bürger für Enteignung von Immobilienkonzernen

 

Auf Rückzahlungen in Höhe von rund zehn Millionen Euro verzichten, wird Deutschlands größter Wohnungskonzern, das Immobilienunternehmen Vonovia. Laut Vonovia-Chef Rolf Buch sei die Entscheidung aus Karlsruhe richtig, aber man hätte beschlossen, keine Mieten nachzufordern. Mieterinnen und Mieter sollen „keine finanziellen Nachteile aufgrund getroffener politischer Entscheidungen entstehen“. Auch der Wohnungskonzern Heimstaden will auf Nachforderungen verzichten. Die Deutsche Wohnen schließt sich dagegen nicht an. Die Rückzahlungspläne des Immobilienkonzerns sehen laut einem Sprecher 430 Euro Nachzahlung vor, pro Mieter wohlgemerkt, nicht pro Haushalt.

Die Stimmung in Berlin bleibt angespannt. In Kreuzberg und Neukölln fand vergangenen Donnerstag eine Demonstration statt, bei der über tausend Demonstrantinnen und Demonstranten einen bundesweiten Mietenstopp forderten. Eine vom Tagesspiegel beauftragte Umfrage ergab, dass 47 Prozent der Berlinerinnen und Berliner für die Enteignung von Immobilienkonzernen sind – Wasser auf die Mühlen der Initiatoren des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“. Für die Partei „Die Linken“ ist der Mietendeckel alles andere als tot und bleibt ein zentrales Thema für den Wahlkampf, berichtet tag24.de. Die Partei plant laut der Landesvorsitzenden Katina Schubert auf Bundesebene Druck zu machen, um bundesweite Mietenregulierungen zu ermöglichen.

Dass der hohe Mieteranteil in Deutschland gesellschaftlichen Sprengstoff birgt, hat uns Volkswirt und Wirtschaftsjournalist Daniel Schönwitz in unserer Kolumne bereits zu Beginn der Pandemie erklärt. Lesen Sie selbst nach.

Vorheriger Artikel

Nächster Artikel

das könnte Ihnen auch gefallen

Scroll to Top