11.04.2014

Öffentlich

Was lernen wir von der Elbphilharmonie?

Fertig ist das neue Hamburger Konzerthaus noch immer nicht. Doch auch wenn der Prachtbau irgendwann kommt – was lehrt uns der chaotische Bauprozess? Wir fragten bei Nikolas Hill nach, der heute Staatsrat in der Hamburger Kulturbehörde ist und vorher als Leiter des Planungsstabs zu den Treibern des Projekts gehörte.

Baumeister: Herr Hill, bevor Sie Staatsrat in der Kulturbehörde wurden, waren Sie unter Ole von Beust Leiter des Planungsstabs in der Senatskanzlei und somit nah dran am Projekt Elbphilharmonie. Was ist damals, ganz am Anfang, aus Ihrer Sicht schiefgelaufen?
Nikolas Hill: Rückblickend muss man konstatieren, dass alle Projektpartner die Komplexität des Projekts unterschätzt und ihre eigene Leistungsfähigkeit überschätzt haben. Das betrifft die planerische, aber auch die technische Seite. Dieses Gebäude beinhaltet eine Fülle von Innovationen, die noch nie realisiert wurden; man kommt hier an die Grenzen des technisch Machbaren. Eine andere Erkenntnis betrifft das Realisierungsverfahren: Wann hat ein Projekt so viel Grund unter den Füßen, dass die Politik substanziierte Entscheidungen treffen kann, auch im Hinblick auf die Kostenfolgen. Wenn damals die von der Bürgerschaft beschlossene Ausschreibung eine fundiertere und weitergehendere Planungsgrundlage beinhaltet hätte, hätte man dafür erst einmal 50 oder 60 Millionen Euro Planungsmittel in die Hand nehmen müssen. Nur so wären Verträge mit einer besseren Substanz zustande gekommen, die stabiler gegen Anfechtungen wie dem permanenten Claim Management von Hochtief gewesen wären. Aber wer ist dazu schon bereit?

B: Hat sich der Senat seinerzeit von der allgemeinen Begeisterung, die die Idee Elbphilharmonie ausgelöst hat, mitreißen lassen?
N H: Die Euphorie hat eine Rolle gespielt, genauso wie die fehlenden Erfahrungen mit einem solch komplexen Großprojekt. Man kann da aber auch gar nicht auf einen Erfahrungsschatz bauen, denn jedes solcher Großprojekte ist singulär, mit unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Eine weitere Rolle hat gespielt, dass das Projekt zunächst von Privaten ausgelöst wurde, die viel niedrigere Kostenvorstellungen hatten. Die haben sich rasch als unrealistisch erwiesen, aber sie erhöhten bei den politischen Entscheidungsträgern vermutlich nicht das Bewusstsein für die Kostenrisiken.

B: Hat das Vergabeverfahren zu den Problemen beigetragen?
N H: In der Tat sollte man auch einmal einen kritischen Blick auf das Instrument Vergabeverfahren werfen: Macht es uns als öffentliche Hand flexibler und bringt es uns in eine gute Verhandlungsposition? Es gab am Ende nur noch einen Bieter; den konnte man nehmen oder es lassen. Es ist wichtig, dass ein Vergabeverfahren den Wettbewerb zwischen Anbietern fördert; das Korsett des Vergabeverfahrens für die Elbphilharmonie war dafür deutlich zu eng geschnürt.

B: Wo würden Sie sich Lockerungen wünschen?
N H: Ein so stark formalisiertes Verfahren ist einfach nicht geeignet, echte Verhandlungspositionen herzustellen. Das scheint mir auch ein europaweites Problem zu sein.

B: Die lokale Presse sieht im komplizierten Dreiecksverhältnis zwischen Stadt, Baukonzern und Architekten eines der Hauptprobleme. Die Stadt hat mit jeder der Parteien Einzelverträge geschlossen, die nicht zusammen passten, wodurch es dann zu erheblichen Abstimmungsproblemen kam. Teilen Sie diese Sicht?
N H: Das ist sicher einer der Geburtsfehler, der zu den Konfrontationen führte. Vor dem Hintergrund des aggressiven Claim Managements des Baukonzerns musste jede Seite darauf beharren, ihre Rechtsposition zu sichern, was den Blick für konstruktive Lösungen und die Bereitschaft, gemeinsam Lösungen für Probleme zu finden, nicht eben gefördert hat. Der nun geschlossene neue Vertrag bricht diese alte Vertragsstruktur auf, und die Projektpartner haben sich auf eine gemeinsame Zielsetzung verständigt.

B: Was den Außenstehenden verwundert, ist die Ansiedlung eines solchen Großprojekts in der Kulturbehörde. Zwar ist es im Kern natürlich ein Kulturprojekt, doch erwartet man in einem Kulturministerium nicht den Sachverstand zur Planung eines solchen Hauses.
N H: Eine klassische Hochbauverwaltung, die man dafür beauftragen konnte, gab es damals nicht mehr. Mit der Realisierungsgesellschaft, der ReGe, (die Managementgesellschaft ist eine hundertprozentige städtische Tochter mit privatwirtschaftlicher Organisation, Anm. d. Verf.) hatten wir eine verwaltungsexterne, leistungsfähige und flexible Unternehmung beauftragt, die schon sehr erfolgreich für die Stadt Projekte realisiert hat. Die begleitende Steuerung auch der ReGe erfolgte durch ein gesondertes Team, dessen Mitglieder im Hinblick auf ihre Qualifikation ausgewählt wurden. Die Zuständigkeit der Kulturbehörde war also vor allem eine inhaltliche.

B: Kann es sein, dass auch die Komplexität des Projekts zu den immensen Problemen geführt hat? Ist es klug, ein Konzerthaus zu ummanteln mit Wohnungen, einem Hotel und noch weiteren anderen Funktionen? Allein der Aufwand für eine akustische Separierung des Konzerthauses vom Rest des Gebäudes ist immens. Solche Nutzungsballungen sind ja weder inhaltlich noch funktional begründet, sondern haben allein wirtschaftliche Gründe.
N H: Die Zusammenführung unterschiedlicher Nutzungskomponenten auf engem Raum ist sicher eine große Herausforderung. Bei künftigen Projekten sollte man die Komplexität entsprechend verringern. Die Quersubventionierung des Konzerthauses über eine Mantelbebauung hat sich aus der Grundidee des Initiators der Elbphilharmonie, dem Investor Alexander Gerard, ergeben.

B: Bürgermeister Olaf Scholz hat sich dazu entschieden, nicht den Vertrag mit Hochtief zu kündigen, sondern auf einer neuen vertraglichen Basis weiter mit dem Baukonzern zusammenzuarbeiten. Können Sie die Gründe für die Entscheidung erläutern?
N H: Im Sommer letzten Jahres versuchten wir zusammen mit Hochtief eine Neuordnung zu erreichen. Ein Kernpunkt war dabei, ein Schiedsgericht mit der Klärung der Streitigkeiten aus der Vergangenheit zu beauftragen. Doch solange das Schiedsgerichtsverfahren andauern würde und die Streitigkeiten damit ungeklärt blieben, wäre jedes Zugeständnis im Sinne einer besseren Zusammenarbeit sofort vom Schiedsgericht als Schuldeingeständnis gewertet worden. Deshalb bewegte sich niemand, und die Gespräche scheiterten. So eruierten wir intern die Folgen, die eine mögliche Kündigung von Hochtief für die Stadt haben würde. Es zeigte sich, dass dieser Weg enorm risikobehaftet wäre, vor allem was die Kosten durch die Vorfinanzierung, Gewährleistungsfragen, aber auch langanhaltende Rechtsstreitigkeiten betraf. Der Senat entschied daher, auf der Grundlage eines neuen, deutlich verbesserten Angebots des Hochtief-Vorstandsvorsitzenden Fernández Verdes mit dem Unternehmen einen neuen Vertrag zu verhandeln.

B: Mit dem neuen Vertrag verpflichtet sich die Stadt zu einem Nachschlag von 200 Millionen Euro. Die Opposition kritisiert, das Zustandekommen der Summe bleibe intransparent und spricht von Mondpreisen.
N H: Zunächst: Auch im ursprünglichen wettbewerblichen Vergabeverfahren hatten wir keine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten in den Angeboten, sondern nur pauschale Preise. Nun hat Hochtief ein Angebot abgegeben für die Fertigstellung des Projekts inklusive der Übernahme aller zusätzlichen Risiken. Experten haben die neuen Regelungen gutachterlich beurteilt und sind zu dem Schluss gekommen, dass dies einmalige Verträge seien mit für den Baukonzern beispiellos harten Bedingungen, vor allem die weitgehende Übertragung von Risiken auf ihn. Alle Gutachter, selbst der Bund der Steuerzahler, rieten dringend dazu, diese Verträge abzuschließen. Das zeigt, dass die Stadt einen deutlichen geldwerten Vorteil erhält. Zudem hat uns Hochtief Einblick gegeben in ihre Kalkulationsgrundlagen, was für die Klärung der Frage, ob die Zahlen realistisch sind, sehr wichtig war. In diesen Kalkulationen lag der Preis für die Fertigstellung deutlich höher als in den nun geschlossenen Verträgen, und Hochtief hat auch entsprechende Abschreibungen von geschätzt 80 Millionen Euro vorgenommen. Und wir haben auch die ReGe selbst Berechnungen anstellen lassen, die auf sehr ähnliche Zahlen kam.

B: Wie definitiv ist der Globalpauschalfestpreis tatsächlich? Ist die Stadt frei von allen weiteren Risiken?
N H: Es gibt lediglich zwei Fälle, in denen Hochtief nicht die Kostenrisiken zu tragen hätte: Erstens der Fall qualifizierter höherer Gewalt, also Krieg, Bürgerkrieg oder nie dagewesene Naturkatastrophen und zweitens angewiesene Planänderungen unsererseits. Beides sind recht unwahrscheinliche Szenarien. Für alles andere aber muss Hochtief einstehen, was, wie man in der Fachpresse lesen konnte, ja auch innerhalb des Unternehmens zu heftigen Diskussionen führte.

B: Kein Wunder. Hochtief ist ein Wirtschaftsunternehmen und will Geld verdienen. Können Sie die Befürchtung zerstreuen, dass nun die Bauqualität abgesenkt wird, um Profit zu erwirtschaften?
N H: Dieses Risiko ist uns bewusst. Hochtief hat noch zwei Möglichkeiten, mit dem Projekt Geld zu verdienen: Die eine ist, schneller fertig zu werden als bislang geplant, die andere ist die Verminderung der Qualität. Da für uns die hohe Qualität des Baus entscheidend ist, haben wir eine Reihe von Streben eingezogen, die diese sicherstellen. Erstens: Die Architekten müssen mit ihrer Unterschrift abzeichnen, dass das, was sie geplant haben, auch tatsächlich realisiert wurde. Herzog & de Meuron haben einen exzellenten Ruf zu verlieren und werden entsprechend die Qualitätssicherung sehr ernsthaft betreiben. Zweitens werden gemeinschaftlich ausgesuchte, öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige die Qualität der Bauausführung in den besonders sensiblen Bereichen unabhängig bewerten – und zwar baubegleitend, nicht erst nach Fertigstellung. Sollten sich dennoch Verzögerungen durch nicht den Planungen entsprechende Bauteile ergeben, muss Hochtief alle daraus resultierenden Mehrkosten tragen, denn die Haftung ist verschuldensunabhängig. Drittens: Sollten zum Zeitpunkt der Übergabe und Abnahme des Gebäudes Bereiche nicht der geforderten Qualität entsprechen, werden wir den Bau nicht abnehmen und können zusätzlich eine Summe von bis zu 100 Millionen Euro einbehalten. Zudem wird die ReGe die weitere bauliche Realisierung sehr eng begleiten.

B: Auf Architekten wirkt befremdlich, dass der neue Vertrag das Schweizer Architekturbüro Herzog & de Meuron zu Subunternehmern des Baukonzerns macht. Ist damit nicht ihre Rolle als unabhängige, nur dem Bauherrn verpflichtete Instanz gefährdet? N H: Die Architekten selbst wollten dieses Konstrukt einer Planer-Arge. Sie sind überzeugt, dass nur die gemeinsame Planerverantwortlichkeit, das Planerstellen aus einer Hand, gewährleistet, dass das Projekt in der gebotenen Qualität und Zeit realisiert wird. Das Verhältnis innerhalb der Arge ist so definiert, dass Hochtief die Architekten nicht dominieren und überstimmen kann. Die Architekten haben eine starke Stellung und ein Vetorecht. Man muss sich also bei unterschiedlichen Auffassungen einigen. An den Statusrunden der Arge nehmen zudem auch Vertreter der ReGe teil, die uns gegebenenfalls Bericht erstatten. B: Abschließend: Was lernt man aus so einem Projekt? Ist es überhaupt noch möglich, Großprojekte dieser Art Termin- und kostengerecht fertigzustellen?
N H: Wenn Sie sich einmal die Entstehun der bedeutenden Konzert- und Opernhäuser der letzten zwanzig, dreißig Jahre weltweit anschauen, werden Sie feststellen, dass es so gut wie keines gibt, das zu den geplanten Kosten und noch dazu pünktlich fertiggestellt wurde. Das sind immer Unikate mit jeweils ganz eigenen Anforderungen und oftmals neuen technischen und gestalterischen Lösungen. Anders als ein privater Bauherr, der auch mal notfalls die Anforderungen an das Gebäude verringern kann, sind wir an die einmal der Öffentlichkeit zugesagten Qualitäten gebunden. Auch deshalb bleiben, so meine These, Gebäude privater Bauherren eher im Zeit- und Kostenrahmen als öffentliche. Hinzu kommen die enormen technischen Innovationen in einem Haus wie der Elbphilharmonie. Es fehlen da einfach Erfahrungswerte. Nehmen Sie nur die Tube, also die durch das Gebäude führende Rolltreppe, oder die Glasfassade. Es gab gerade einmal einen Hersteller auf der Welt, der in der Lage war, diese Glaselemente herzustellen.

B: Wird dieser Drang, Spektakuläres, noch nie Gesehenes zu bauen, nicht zu einem Selbstzweck? Nehmen wir nur die komplizierte gerundete Form des Konzertsaals: Natürlich ist es schön, wenn das Publikum rundherum um das Orchester sitzt. Aber einem solchen Saal eine tolle Akustik zu geben, ist außerordentlich schwierig.
N H: Der Anspruch, Besonderes schaffen zu wollen, darf selbstverständlich nicht zum Selbstzweck werden. Aber Innovationen im Bauen bedeuten auch immer einen Fortschritt für die Architektur. Es ist ein wichtiges Signal auch für die Baukultur, dass die Stadt dieses Gebäude in dieser Qualität fertigstellen will. Hamburg profiliert sich mit der Elbphilharmonie ja nicht nur als Musikstadt, sondern auch als ein Ort für besondere Architektur.

B: Aber führen Entwicklungen wie bei der Elbphilharmonie nicht zu einem Bild des Architekten als Egomanen, dessen Hybris die öffentliche Hand ins Unglück stürzt? So wird die Konsequenz, mit der Herzog & de Meuron ihrer gestalterischen Linie treu bleiben, ja in der Presse auch als Sturheit gewertet.
N H: Natürlich wollte die Stadt eine besondere Architektur an dieser Stelle. Die Architekten müssen sich aber auch die Frage stellen, wie weit sie ihre Haltung, an jedem Detail das Besondere, Einzigartige zu zeigen, treiben wollen. Muss es zwanzig Entwürfe geben zu jedem Lampen-Detail? Architekten müssen bereit sein, sich selbst zu begrenzen und die Planungen an einem bestimmten Punkt auch einmal abzuschließen.

Mehr dazu im Baumeister 12/2013

Vorlage Foto oben: Klaus Frahm; Porträt: Fritz Brinkmann

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