16.09.2014

Wohnen

Schreberwohnen – Idylle oder Ärgernis?

Die Schrebergartenkultur begann historisch eigentlich mit den so genannten „Armengärten“. Anfang des 19. Jahrhunderts sollten diese Grünflächen dem Hunger und der Verarmung der Bevölkerung entgegenwirken. Zeitlich fast parallel entstand auch die Idee des Schrebergartens.

Der erste so genannte Schreberplatz am Johannapark in Leipzig wurde 1865 geschaffen: eine Spielwiese, auf der Kinder von Fabrikarbeitern unter Betreuung eines Pädagogen spielen und turnen konnten. Erst der Lehrer Heinrich Karl Gesell war es dann, der an diesem Platz Gärten anlegte, die sich rasch zu Refugien für die ganze Familie entwickelten. Aus den „Kinderbeeten“ wurden „Familienbeete“, die man später parzellierte und umzäunte. Ab jetzt kursierte auch der Name „Schrebergärten“. Damit begann auch das Vereinswesen zu blühen.

Die Vorstellung, die Wochenenden und Sommermonate in einem Kleingartenhaus mit Gartenzwerg und Thujenhecke zu verbringen, galt lange sowohl in Deutschland wie auch in Österreich als Inbegriff des Spießbürgertums. Dies änderte sich in Wien spätestens seit 1992, als der Kleingarten zu einer Domäne von eher betuchten Bürgern und einem Geschäftsfeld der Bauindustrie geworden war. In diesem Jahr wurde nämlich ein Gesetz mit der Widmung „Grünland – Erholungsgebiet – Kleingartengebiet für ganzjähriges Wohnen“ vom Gemeinderat beschlossen. So wurde es für die Stadt Wien möglich, die in ihrem Besitz befindlichen, zusammenhängenden Grünflächen, die eigentlich mit Obst- und Gemüsekulturen bepflanzt waren, parzellenweise an Nutzer zu verkaufen.


Schrebergarten_Wohnhaus_Wien

Wohnhaus_Architekten_Wien

Auf diesen Grundstücken dürfen nun – im Gegensatz zum klassischen Kleingartengebiet, wo nur 35 Quadratmeter verbaubar sind – immerhin 50 Quadratmeter zum Bauen genützt werden. Man kann zwei Geschosse sowie ein Kellergeschoss errichten. Die Gesamtkubatur von 160 Kubikmetern darf nicht überschritten werden und der oberste Abschluss des Kleingartenhauses nicht mehr als fünf Meter über dem verglichenen Gelände liegen.

Architekten, die sich immer mehr mit diesen Bauformen befassen, neigen zu wahren kreativen Meisterleistungen, um die Bauordnung zu „dehnen“. Allerdings werden in Wien die Bauvorschriften besonders genau von der Baupolizei kontrolliert, Ausnahmen gibt es nicht, die Lösung muss immer gesetzeskonform sein. Jedoch mit einigen planerischen Kunstgriffen lässt sich auf dieser – vergleichsweise geringen – Grundfläche auch ein Haus für eine kleine Familie errichten, das in punkto Komfort und Qualität viele normale Einfamilienhäuser sogar übertrifft.

Spaziert man durch eine Kleingartensiedlung, ist man mit einem unglaublichen Lebensgefühl abseits von sozialen Plattenbauten und Großstadtdschungel konfrontiert. Meist total verwachsen, von Marillen- und Apfelbäumen, Brombeerhecken und Salatpflanzungen überwuchert, sind es wahre Oasen in der Stadt, die den Menschen mit ihrem romantischen Verlangen nach Eigentum einen Identifikationspunkt und eine ganzjährige Wohnmöglichkeit bieten. Und so bewegen sich die Ergebnisse vom „Knusperhäuschen“ bis zur Bauhaus-Gartenhütte, architektonischen Preziose und der additiven, gesichtslosen Scheußlichkeit der Wohnbauträger.

Mehr dazu gibt es im Baumeister 9/2014.

Fotos: Peter Reischer

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