07. Februar 2012 / Wolfgang Bachmann
6. Hervorragend

Von einem Balkon kann man die Republik ausrufen, hier lässt sich eine Satellitenantenne montieren und im Winter das Bier kalt stellen. Oder rauchend ein Familienfest überstehen. In erster Linie will man auf dem Balkon aber bei schönem Wetter grillen, in der Sonne liegen oder sich auf die Brüstung stützen und mit der Nachbarin plaudern.
Ein Balkon ist eine unentbehrliche Erweiterung des Wohnraums, er wird DIN-genau mit halber Fläche angerechnet. Die nahen Verwandten sind die Loggia und die Terrasse, merkwürdigerweise gibt es auch für diese Freisitze nur aus anderen Sprachen übernommene Bezeichnungen. Vielleicht war es früher bei uns einfach zu kalt, oder man konnte sich in Reifrock und Korsett nicht standesgemäß zur Straße präsentieren. Taglöhner hatten sowieso keine Muße und in ihrer Not den Austritt zu einem Zweibettzimmer verrammelt.
An Gründerzeitfassaden erfüllen Balkone deshalb neben Erkern vor allem schmückende Aufgaben, als sollte der Stuck zu einer nützlichen Girlande schwellen. Diese Funktion ist noch nicht vergessen. Was ein Glück für die Architekten, dass sie einer nur von Fenstern durchlöcherten Außenwand damit eine dritte Dimension geben können! Balkone sind der Beweis, dass ein Mietshaus kein Bürosilo ist. Mit ihnen lässt sich Architektur verzaubern, sie geben Tiefe, werfen Schatten, man kann sich Brüstungen aus anderen Materialien ausdenken und schon auf den Wettbewerbszeichnungen winkende Menschen hinter üppig wuchernden Blumenkästen platzieren.
Balkone emotionalisieren die Architektur, darum geht es heute. Im Grundriss können es spitze Dreiecke sein, sichelförmige Konsolen, quadratische Tabletts. Die Nutzung oder die Himmelsrichtung sollte man nicht so kleinlich reklamieren. Ein Balkon ist eine Tatsache. In den fünfziger Jahren war er gewöhnlich zwei Meter breit und ein Meter tief. Damit konnte man nichts anfangen. Heute ist er ein Meter breit und kragt zwei Meter aus der Fassade. Das ist der Fortschritt.


